Garantie.

Registriere dein Coboc E-Bike jetzt für unsere Hersteller-Garantie und starte mit einem sicheren Gefühl im Rücken in deine nächste Fahrt.

Damit profitierst du von:

  • 2 Jahren Garantie auf unser Antriebssystem, inklusive Akku und Motor
  • 5 Jahren Garantie auf den Rahmen

Bitte fülle das unten stehende Formular vollständig aus. Dein persönliches Garantie-Zertifikat schicken wir dir im Anschluss per E-Mail zu.

Hinweis: Sollte dein Browser hier keine Datumseingabe anzeigen, gib bitte deinen Geburtstag im Format Tag.Monat.Jahr ein, also zum Beispiel 2.4.1992



Hinweis: nur die letzten fünf Ziffern der Rahmennummer müssen eingegeben werden.





Hinweis: Scan oder auch ein Foto ist ausreichend.







Gewährleistung & Garantie.

 

Allgemeine Garantiebedingungen der Coboc GmbH & Co. KG für Verbraucher / Endkunden (im Folgenden „Kunde“), Stand Januar 2018.

 

 

Für eine jahrelange Haltbarkeit und andauernden Fahrspaß sind die Hinweise in der Bedienungsanleitung einzuhalten. Die Befolgung ist Voraussetzung für den Erhalt der nachfolgend aufgeführten Gewährleistungs- und Garantiebedingungen. Außerdem ist die Online-Registrierung unter coboc.biz/garantie innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf des E-Bikes Voraussetzung für den Erhalt der nachfolgend aufgeführten Herstellergarantie.

Ansprüche wegen Mängeln gegenüber dem Vertragspartner der Coboc GmbH & Co. KG bleiben unberührt. Darüber hinaus sichert die Coboc GmbH & Co. KG dem Kunden im Rahmen der Herstellergarantie die völlige Funktionsfähigkeit folgender Komponenten in den angegebenen Zeiträumen ab Kaufdatum zu:

Coboc Rahmen 5 Jahre Garantie
Motor und Motorsteuerung 2 Jahre Garantie
Akkupack (defekt bei einem
Kapazitätsverlust > 40%)
2 Jahre Garantie,
max. 1000 Ladezyklen
Ladegerät 1 Jahr Garantie

Die Coboc GmbH & Co. KG behält sich im Rahmen einer Gewährleistungs- oder Garantieleistung vor, beim Austausch von Komponenten andere, aber gleichwertige Ware zu liefern oder zu verbauen. Bei gebrauchten Sachen behält sich die Coboc GmbH & Co. KG vor, dem Alter des ausgetauschten Teils entsprechende Teile zu liefern oder einzubauen.

Die Laufzeit der Garantieansprüche beginnt mit dem Kaufdatum bzw. mit der Übergabe an den Kunden. Die Durchführung von Garantieleistungen durch die Coboc GmbH & Co. KG bedeutet weder eine Verlängerung noch einen Wiederbeginn der Garantiezeit. Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer in Verbindung mit dem originalen Kaufbeleg.

Zur Inanspruchnahme von Garantierechten muss das betroffene Produkt zu einem qualifizierten Coboc Handelspartner oder zu Coboc (Heidelberg, Deutschland) zurückgebracht werden. Der Kunde trägt die Kosten des Transports.

Bei baulichen Veränderungen an den im Rahmen verbauten Komponenten des Antriebssystems sowie am Motor und bei Eingriffen in die Software erlöschen alle Garantiepflichten seitens der Coboc GmbH & Co KG. Dies gilt nicht für den Austausch von Teilen auf Garantie oder Software-Updates mit der originalen Coboc Firmware bei qualifizierten Coboc Handelspartnern.

Diese Garantie gilt nicht für Ausstellungsstücke, Testbikes, Produkte, die vor dem Erwerb durch den Kunden bereits benutzt wurden oder in ähnlicher Weise beansprucht worden sind.

Wir übernehmen keine Garantie für Mängel, die aus falscher Lagerung resultieren. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Ladestand der Lithium-Ionen-Akkus in unseren E-Bikes regelmäßig überprüft werden muss und die Akkus gegebenenfalls nachgeladen werden müssen. Details hierzu finden sich in der Bedienungsanleitung.