Garantie.

Registriere dein Coboc E-Bike jetzt für unsere Hersteller-Garantie und starte mit einem sicheren Gefühl im Rücken in deine nächste Fahrt.

Damit profitierst du von:

  • 5 Jahren Garantie auf den Rahmen

Bitte fülle das unten stehende Formular vollständig aus. Dein persönliches Garantie-Zertifikat schicken wir dir im Anschluss per E-Mail zu.

Hinweis: Sollte dein Browser hier keine Datumseingabe anzeigen, gib bitte deinen Geburtstag im Format Tag.Monat.Jahr ein, also zum Beispiel 2.4.1992



Hinweis: nur die letzten fünf Ziffern der Rahmennummer müssen eingegeben werden.





Hinweis: Scan oder auch ein Foto ist ausreichend.







Gewährleistung & Garantie.

 

Allgemeine Garantiebedingungen der Coboc GmbH & Co. KG für Verbraucher / Endkunden (im Folgenden „Kunde“), Stand Februar 2024.

 

 

Du musst Dich registrieren, um die Garantie zu bekommen.

Um unsere freiwillige Herstellergarantie zu erhalten, musst Du Dich innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf Deines Coboc Bikes über das Formular oben auf dieser Seite registrieren. Weiterhin musst Du den Pedelec Pass am Ende des Fahrrad Handbuchs ausfüllen, die angegebenen Wartungsintervalle einhalten und im Pedelec Handbuch eintragen.

 

Ansprüche wegen Mängeln gegenüber dem Vertragspartner der Coboc GmbH & Co. KG bleiben unberührt.

Du hast 2 Jahre Gewährleistung.

Coboc gewährt eine Gewährleistung von 2 Jahren ab dem Kaufdatum. Die Gewährleistung deckt nur Material- und Verarbeitungsfehler, die schon bei Auslieferung bestanden. Gewährleistungsansprüche können nur bei dem Fachhändler bzw. der anerkannten Fachwerkstatt geltend gemacht werden, bei der du dein E-Bike erworben hast. Ersatz- und Verschleißteile wie Antriebskomponenten (Kette und Kassette), Lackierung, Lager oder Kabel sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso wenig gilt dies für Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfallschäden, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Verschleiß entstehen. Die Gewährleistung ist nicht übertragbar. Gewährleistungsansprüche können nur vom Erstbesitzer geltend gemacht werden. Hast du das Bike von einem Dritten (gebraucht) gekauft, gelten die zwischen dir und dem Dritten vereinbarten Gewährleistungsregeln.

Du hast 5 Jahre Garantie auf den Rahmen.

Coboc gewährt eine freiwillige Herstellergarantie für einen Zeitraum von 5 Jahren für den Rahmen deines E-Bikes ab dem Kaufdatum. Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material- und Verarbeitungsfehler, die bei der Lieferung bereits vorhanden waren. Jegliche Beschädigung durch äußere Einflüsse ist von der Garantie ausgeschlossen (z.B. Lackschäden, Verschleiß, etc.). Für Akkus und Antriebssysteme gelten andere Gewährleistungskriterien. Die Gewährleistung deckt Mängel bis zu zwei Jahre ab Kaufdatum oder bis zu 500 Ladezyklen ab, je nachdem, was zuerst eintritt. Die Batterien sind so konzipiert, dass sie während dieses Zeitraums bis zu 60 % ihrer ursprünglichen Leistungsfähigkeit behalten.

Die Coboc GmbH & Co. KG behält sich im Rahmen einer Gewährleistungs- oder Garantieleistung vor, beim Austausch von Komponenten andere, aber gleichwertige Ware zu liefern oder zu verbauen. Bei gebrauchten Sachen behält sich die Coboc GmbH & Co. KG vor, dem Alter des ausgetauschten Teils entsprechende Teile zu liefern oder einzubauen.

Die Laufzeit der Garantieansprüche beginnt mit dem Kaufdatum bzw. mit der Übergabe an den Kunden. Die Durchführung von Garantieleistungen durch die Coboc GmbH & Co. KG bedeutet weder eine Verlängerung noch einen Wiederbeginn der Garantiezeit. Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer in Verbindung mit dem originalen Kaufbeleg und einer Garantieregistrierung (siehe oben).

Zur Inanspruchnahme von Garantierechten muss das betroffene Produkt zu einem qualifizierten Coboc Handelspartner zurückgebracht werden. Der Kunde trägt die Kosten des Transports.

Bei baulichen Veränderungen an den im Rahmen verbauten Komponenten des Antriebssystems sowie am Motor und bei Eingriffen in die Software erlöschen alle Garantiepflichten seitens der Coboc GmbH & Co KG. Dies gilt nicht für den Austausch von Teilen auf Garantie oder Software-Updates mit der originalen Coboc Firmware bei qualifizierten Coboc Handelspartnern.

Diese Garantie gilt nicht für Ausstellungsstücke, Testbikes, Produkte, die vor dem Erwerb durch den Kunden bereits benutzt wurden oder in ähnlicher Weise beansprucht worden sind.

Wir übernehmen keine Garantie für Mängel, die aus falscher Lagerung resultieren. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Ladestand der Lithium-Ionen-Akkus in unseren E-Bikes regelmäßig überprüft werden muss und die Akkus gegebenenfalls nachgeladen werden müssen. Details hierzu finden sich in der Bedienungsanleitung.